Weihe

Das Weihesakrament (auch „Sakrament des Ordo“, „Ordination“) bezeichnet die Weihe zum dreifachen apostolischen Amt von Diakon, Presbyter (Priester) und Bischof; dies wird auch mit den Begriffen „Diakonatsweihe“, „Priesterweihe“ und „Bischofsweihe“ bezeichnet. Die Weihe wird in der römisch-katholischen Kirche Männern gespendet. Die einmal gültig empfangene heilige Weihe wird niemals ungültig.

In der römisch-katholischen Kirche besteht grundsätzlich für alle Geweihten (auch „Kleriker“ genannt) die Verpflichtung zum Zölibat, also zur Ehelosigkeit um des Reiches Gottes willen. Bereits verheiratete Weihekandidaten dürfen allerdings zum Diakon geweiht werden (so bei ständigen Diakonen), in seltenen Ausnahmefällen auch zum Priester. In der Mehrzahl der übrigen katholischen Teil-Kirchen ist die Priesterweihe von Kandidaten, die vor ihrer Diakonatsweihe verheiratet waren, erlaubt.

Spender: Bischof
Ansprechpartner: Priester oder Diakon

Pastoraler Raum Ostsee-Holstein