VORSORGEVOLLMACHT-BETREUUNGSVERFÜGUNG-PATIENTENVERFÜGUNG

Jeder Mensch kann unabhängig vom Alter in Situationen geraten, in der andere für den Betroffenen entscheiden müssen. Wer kümmert sich dann um mich, wenn ich selbst nicht entscheiden kann? Wen kann ich bevollmächtigen und ab wann ist diese Vollmacht gültig? Welche Wünsche habe ich hinsichtlich lebensverlängernder Maßnahmen in schweren Pflegesituationen?

Drei Arten von Vollmachten und Verfügungen helfen, damit das in IHREM Sinne geschieht. Auf vielfachem Wunsch und aus gegebenem Anlass werden hier die Dateien veröffentlicht: